AGB

1. Allgemeine Bedingungen

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab dem 01.01.98 und ersetzen alle bisherigen Bedingungen. Bestehende Sondervereinbarungen mit einzelnen Kunden werden hiervon nicht berührt.
Alle uns erteilten Aufträge werden, ungeachtet etwaiger anderslautender Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber, auch wenn diese der Bestellung zugrunde gelegt worden sind, nur zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftenklausel ist unwirksam.

2. Vertragsabschluß

Ein Vertragsabschluß kommt erst zustande, wenn der uns erteilte Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir durch Auslieferung der Ware zu erkennen geben, daß wir den Auftrag angenommen haben.

3. Preise und Lieferungen

Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise gem. unseren jeweiligen Listen als vereinbart. Unsere Listen gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen. Sofern keine anderen, zum Lieferzeitpunkt noch gültigen Vereinbarungen getroffen wurden, liefern wir ab unserem Werk Leverkusen. In unseren Preisen sind die Kosten für Verladung, Versand, Verpackung und Transportversicherung nicht enthalten. Ebenso ist die am Tag der Lieferung und Rechnungsstellung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen, sofern es sich um Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland handelt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche uns die Lieferung unzumutbar oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretener Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Vor- oder Unterlieferanten eintreten - haben wir nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Erfüllung des Vertrages für uns unzumutbar wäre. Die Gefahr geht spätestens mit Verladung der Lieferteile auf den Kunden über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen haben. Soweit Versicherungen für die Lieferteile zu unseren Gunsten beim Transportunternehmer bestehen, werden sie im Sachschadensfall an den Kunden abgetreten. Gleiches gilt für etwaige weitergehende Haftung des Transportunternehmers gegenüber uns als Versender.

4. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen nach Warenverladung ohne Abzug zahlbar. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Zahlungen jeweils zunächst auf seine älteste Verbindlichkeit anrechnen zu lassen. Eine vom Kunden getroffene anderslautende Bestimmung ist unwirksam. Sofern bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, hat der Kunde die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptrechnung anrechnen zu lassen. Die Zahlung gilt erst mit unserer Verfügungsgewalt über den Betrag als erfolgt. Im Falle der Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst mit Einlösung des Schecks als erfolgt. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dessen Eintritt Verzugszinsen in Höhe von 7,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB. Wenn ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt - dies wird insbesondere angenommen, wenn wir dreimal oder mehr mahnen müssen -, ein uns zur Verfügung gestellter Scheck oder eine von uns veranlaßte Lastschrift nicht eingelöst wird oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit eines Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Ebenfalls sind wir jederzeit bei jedem Kunden berechtigt, ohne Angabe von Gründen Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen. Gegen unsere Ansprüche kann ein Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt - ausgenommen Ihrer Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang - unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde uns hiermit seine Forderung an seinen Kunden aus dieser Weiterveräußerung ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde darf die gelieferte Ware vor Ihrer vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen und Beschlagnahme, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Rückgabe von Schecks oder Lastschriften durch die bezogene Bank, erlischt das Recht des Kunden Vorbehaltsware zu verarbeiten oder weiterzuveräußern.

6. Gewährleistung

Wir übernehmen Gewährleistung dafür, daß die Ware frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist, welche die Tauglichkeit der Ware bei normaler Verwendung aufheben oder erheblich mindern. Unsere Lieferungen sind nach dem Empfang auf Ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen, sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich beanstandet werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen. Die Gewährleistung entfällt, wenn eine Änderung an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurde oder, wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung nicht unverzüglich nachkommt. Unter Ausschluß weiterer Ansprüche werden unentgeltlich nach unserem Ermessen fehlerhafte Teile ausgebessert, neu geliefert oder gutgeschrieben. Eine weitergehende Haftung insbesondere für Schäden, welche nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ganz oder teilweise unwirksam werden, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen gem. den hier vorliegenden Bestimmungen ist Leverkusen. Gerichtstand bei Streitigkeiten unter Vollkaufleuten ist Leverkusen.

DMG Gustke GmbH
Quettinger Str. 214
D-51381 Leverkusen